@mithardemb:
3.2.7 ist dafür da, die möglicherweise etwas mißverständliche Formulierung "Entweder der Schiedsrichter oder der Schiedsrichter-Assistent dürfen entscheiden" klarzustellen, daß hier eben eine Person (und zwar hierachiefrei egal welche) den Verstoß feststellen kann. D.h. SRA: "Ich glaub der Aufschlag war verdeckt", darauf SR: "Nee, ich hab klar gesehen, daß der nicht verdeckt war!" ist nicht möglich, die Zweifel des SRA würden gelten.
Bei 3.2.4.1 wird die Tatsachenentscheidung aber endgültig dem SRA zugeordnet. Was der feststellt, ist somit durch 3.2.4.1 "die Wahrheit", und wenn der SR dennoch den Punkt anders vergeben sollte, müßte der OSR dies wegen falscher Regelauslegung korrigieren.
Denn wenn der SRA sagt "der war dran", dann muß 3.2.4.1 folgend so entschieden werden, daß er dran war.