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AW: Videobeweis
Irgendwie stört mich in der Regelformulierung das "ob". Denn dies bedeutet, dass 2 Entscheidungen möglich sind, also z.B. "Aufschlag war falsch" und "Aufschlag war nicht falsch".
Verbal kommuniziert wird aber nur die Entscheidung "Aufschlag war falsch".
So wie es da steht, könnte einer "richtig" entscheiden (und schweigen) und der andere "falsch" und dies kundtun.
Wenn also beide "Entscheider" unterschiedlicher Ansicht sind, wird das in der Praxis auf die kundgetane Entsceidung "falsch" hinauslaufen.
Wenn man das korrekt ausdrücken wollte, müsste in den Regeln stehen:
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3.2.5.1 entscheiden, dass der Aufschlag eines Spielers falsch ist;
3.2.5.2 entscheiden, dass in einem sonst korrekten Aufschlag der Ball bei seinem Weg über oder um die Netzgarnitur diese berührt;
3.2.5.3 entscheiden, dass ein Spieler den Ball aufhält;
3.2.5.4 entscheiden, dass die Spielbedingungen auf eine Art gestört wurden, die das Ergebnis des Ballw echsels beeinflussen könnte;
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Denn es kann - rein praktisch - niemand der beiden alleine entscheiden, dass so ein Grund für einen Abbruch des Ballwechsels nicht vorliegt.
Besonders merkwürdig wird es bei der Aufschalgbewertung, wenn die Formulierung
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6.6 Es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers, so aufzuschlagen, dass der Schiedsrichter oder der Schiedsrichter-Assistent überzeugt sein kann,
dass er die Bedingungen der Regeln erfüllt, und jeder der beiden kann entscheiden, dass ein Aufschlag unzulässig ist.
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betrachtet wird.
Durch das "oder" ist klar, dass es für die Gültigkeit genügt, wenn einer von beiden überzeugt ist. D.h. wenn einer von beiden überzeugt ist, dass der Aufschlag korrekt ist, der andere jedoch nicht, so wäre der Aufschlag nach Wortlaut des 1. Satzteils (bis "erfüllt") eindeutig als korrekt zu bewerten - der 2. Satz jedoch erzählt dann das Gegenteil ...
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