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Alt 07.05.2001, 12:17
Oblomow Oblomow ist offline
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Zitat:
Original erstellt von pingpongpapst
Tja Oblomow, da hast du grundsätzlich Recht. Aber es gibt auch Ausnahmen. Nämlich den TTVN. Der hat auf seiner Beiratstagung beschlossen, für seinen Zuständigkeitsbereich die Ausländeregelung nicht zu übernehmen. Ab VL abwärts dürfen soviele Ausländer spielen wie der Verein aufbietet. Auch der Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung (wie im BTTV) wird nicht verlangt, nur dann wenn es berechtigtes Interesse eines anderen Vereines gibt und dieser Protest einlegt.
www.ttvn.de
Wir spielen im TTVN in der VL. Aber deshalb müßte er trotzdem kostenlos spielen.
@ pingpongpapst

Die Regel, ab einer bestimmten Spielklasse abwärts (ich glaube, in Hessen ist das auch die VL)
mit einer unbegrenzten Anzahl von EU-/"EU-nahen" Ausländern spielen zu können, existiert beim#
HTTV zumindest bis einschl., der Serie 2001/2002 auch.
Wir beide sind uns jedoch, so glaube ich jedenfalls, einig, dass unabhängig von den Regeln eines
Sportverbandes die "EU-nahen" und natürlich Nicht-EU-Ausländer gegenüber "dem deutschen Staat"
die Aufenthaltsgenehmigung nachweisen müssen und demzufolge voll versicherungspflichtig
sind (mit allem, was dazugehört: Einkommensteuer, Sozialabgaben etc.).
Unser HTTV weisst in seinen Infos zum Spieler-Ausländerrecht auch ständig klar + deutlich darauf hin.
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