Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 18.05.2004, 09:51
Benutzerbild von Sparti
Sparti Sparti ist offline
TT-ler
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 23.05.2003
Alter: 55
Beiträge: 444
Sparti ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Wer steigt auf bzw. nicht ab?

Kleine Frage an die Fachleute. Ich blick da nicht durch.

Bei einer eingleisigen Kreisliga verzichtet einer der beiden Aufsteiger auf sein
Aufstiegsrecht. Bleibt jetzt der beste Absteiger der übergeordneten Liga drin, oder steigt der Dritte auf? Und warum?

Die noch geltende WO Bayern (Auszug):

Zitat:
G 5. Allgemeine Aufstiegsregelungen
In die übergeordnete Spielklasse bzw. Spielgruppe steigen in jedem Fall mindestens zwei Mannschaften auf, im Falle des Absatzes 2 unter G 3. mindestens 3 Mannschaften. Die Aufsteiger werden im Falle einer einzigen untergeordneten Spielklasse bzw. Spielgruppe in der Reihenfolge des Tabellenendstandes aus dieser entnommen. Sind der höheren Spielklasse bzw. Spielgruppe mehrere parallele Spielgruppen untergeordnet, so finden Aufstiegsspiele statt, wenn die Zahl der parallelen Spielgruppen die Zahl der benötigten Aufsteiger übersteigt. Berechtigt zum Aufstieg bzw. zur Teilnahme an den Aufstiegsspielen sind in diesem Falle nur die Ersten der untergeordneten Spielklassen bzw. Spielgruppen. (Ausnahmen siehe G 8.) Zur Bayernliga der Jugend finden Aufstiegsspiele statt. Teilnahmeberechtigt sind die Bezirks-Mannschaftsmeister (Ausnahmen siehe G 8.). Aus dem Bezirk Oberbayern sind zwei Mannschaften teilnahmeberechtigt (bei einer ungeteilten 1. Bezirksliga die an den Plätzen 1 und 2 stehenden Mannschaften).

G 6. Zusätzlicher Aufstieg
Werden zur Auffüllung einer Spielgruppe auf den Sollstand über den normalen Aufstieg (G 5.) hinaus zusätzlich Mannschaften benötigt, so werden diese in folgender Reihenfolge herangezogen:

1. Bester Absteiger aus der aufzufüllenden Spielgruppe und – gleichberechtigt – Mannschaften, die sich zusätzlich nach G. 3. einreihen ließen;
2. Dritte Mannschaft der normalen Aufstiegsqualifikation (Endtabelle bei einer untergeordneten Liga).
3. Sind zwei Ligen untergeordnet, steigen beide Tabellenzweiten ohne Entscheidungsspiel auf (siehe auch G 4.). Bei mehr als zwei untergeordneten Ligen steigen nach einem Entscheidungsturnier nur so viele Mannschaften auf, bis die Sollstärke der Liga erreicht ist.
4. Zweitbester Absteiger aus der aufzufüllenden Spielgruppe;
5. Weitere Mannschaften analog unter 2.
6. Verzichtende Mannschaften werden in dieser Reihenfolge übersprungen (siehe auch G 3.).

G 7. Nachträglicher Aufstieg
Nach Abschluss der Rundenspiele, einschließlich der notwendigen Entscheidungs- und Aufstiegsspiele, werden Maßnahmen zur Auffüllung der Spielklassen nur dann vorgenommen, wenn die reibungslose Abwicklung der folgenden Spielserie dadurch nicht gestört wird.

G 8. Verzicht auf den Aufstieg
Verzichtet eine aufstiegsberechtigte bzw. an den Aufstiegsspielen teilnahmeberechtigte Mannschaft, so kann sie nur durch den Tabellenzweiten ersetzt werden. Diese Regelung gilt nicht für die Teilnahme an den Aufstiegsturnieren zu den Spielgruppen Süd und Nord der Bayernliga Jungen bzw. Mädchen. Für die Teilnahme an den Aufstiegsspielen zur Bayernliga der Jugend können auch die nächstfolgenden Mannschaften den Meister ersetzen.
Mit Zitat antworten