Zitat:
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Zitat von Sparti
Kleine Frage an die Fachleute. Ich blick da nicht durch.
Bei einer eingleisigen Kreisliga verzichtet einer der beiden Aufsteiger auf sein
Aufstiegsrecht. Bleibt jetzt der beste Absteiger der übergeordneten Liga drin, oder steigt der Dritte auf? Und warum?
Die noch geltende WO Bayern (Auszug):
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im ersten moment habe ich gedacht, das ist klar, aber ich versteh deine angaben nicht so ganz.
in deiner 1.kl steigen zwei mannschaften auf (3.bl?).
der 3.bl sind aber doch mindestens zwei kreise untergeordnet. wieso steigen dann zwei mannschaften von euch auf?
ibt es nominell vier aufsteiger (zwei eure kreisliga, zwei andere kreisliga), oder wie ist das?
und wie ist die sollstärke der liga darüber?
würde mir beim vertsändniss des problems weiterhelfen wenn du mir die fragen beantwortest.
ich hab im ersten moment gedacht: min. 2 aufsteiger -> 2.aufsteiger verzichtet ->3.steigt auf, aber der fall scheint hier anders zu liegen.
wenn natürlich nur eure kreisliga der übergeordneten liga untergeordnet ist, dann steigt ganz klar der dritte auf.