Zitat:
Zitat von Pulex
|
Ich hatte in meinem letzten Kommentar noch gedacht es macht jetzt Sinn nach vorne zu schauen. Und vor allem anzutreten und zu spielen. Das Potential solcher Spieler liegt ja Klassen über der BL. In 2/3 oder 4 Jahren wünscht man sich hier sicher Zuschauer aus dem Kreis, Bezirk etc. Dafür ist dann ein Miteinander absolut notwendig.
Man kann dieses "Turnier" nun nicht mehr rückgängig machen und die Strafen der Revisonskammer des HTTV wie auch deren Begründung erschienen mir juristisch vermittelbar. Ein Verband der durch ein Zivilgericht in die Schranken gewiesen wird - das kann auch keiner wollen. (an einem Beispiel aus der Handball RL wo der Wiederaufstieg aus der OL vor der Saison geregelt wurde habe ich versucht die Risiken einzuschätzen).
Aber das der Vorsitzende des Verbandssportsgerichts, der als Mitentscheider in der Vorinstanz des HTTV mehr als jeder andere wissen muss wie die Regularien innerhalb des Verbandes zu werten sind ... hier das ein Rechtsorgan des Verbandes mit 3 Mitgliedern besetzt sein muß ... was ausgerechnet in diesem Fall laut seiner Aussage nicht der Fall war das kann man nur schwer nachvollziehen.
Aber bei 3 Mitgliedern die das Organ besetzen müssen klingen dann auch 3 Unterschriften logisch. Gibt es hier tatsächlich nur 2 könnte an dieser Behauptung etwas dran sein.
Ob es Sonderregelungen z.B. bei kurzfristiger Krankheit eines Mitglieds des Rechtsorgans gibt, die ein Verfahren dann auch mit nur 2 Mitgliedern rechtlich ermöglichen kann ich nicht beurteilen.
Dennoch ist hier nun eine Strafe verhängt worden, eine Sperre für 3 Spiele, höhere Geldstrafe, Eingeständnis etc. Der Verein kann ja im eigentlichen Sinne nichts für die Vollständigkeit der Revisonskammer bzw die Klärung ob man mit 2 Mitgliedern beschlußfähig ist oder nicht.