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Alt 09.11.2016, 12:55
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
dass der Text mit dem wie es offensichtlich gemeint ist ... leider nicht in Einklang zu bringen ist.
Das behauptest du, obwohl das Gegenteil bewiesen ist.

Zitat:
sondern nur auf einen Fehler aufmerksam mache.
Das ist im Grunde ja eine lobenswerte Sache, wenn an der Stelle nur ein Fehler wäre.

Zitat:
Es liegt also an dir, ob du bereit bist meine Argumente der Richtigkeit wegen anzuerkennen, oder sie hier weiterhin einfach zu ignorieren
Ich ignoriere nicht, sondern lese nach und zeige dir auf, dass das, was du behauptest nicht stimmt ...
Was du hier zum Thema schreibst, ist in der Tat Blödsinn. Bzw. du ignorierst die Spielregeln sprachlicher Logik.
Um dich als Person oder Beleidigungen irgendwelcher Art geht's in keiner Weise.



Zitat:
"Ein zu Anfangs der vorangegegangenen Halbserie bestehender G5-Vermerk, wird zu Anfang der darauf folgenden Halbserie nur dann gelöscht, wenn in der vorangegangenen Halbserie vier Einsätze in vier Meisterschaftsspielen im Sinne von D 3.3 erfolgten."
...kann a) nicht so schwer sein und b) würde es dem, wie es nun gehandhabt wird und wie du hier schreibst wohl auch so gemeint ist, Rechnung tragen.
Falsch! Der G5 wird am Tag nach dem 4. Einsatz gelöscht, nicht erst zu Beginn der nächsten Halbserie, genz so, wie es in der WO drinsteht.

Zitat:
BTW: Die augenblick drunterstehende Ausnahme am besten ersatzlos streichen, denn diese Regelung gibt es ja schon:
Hä?? Ohne diesen Zusatz würde ausnahmslos jeder, der eine Halbserie gar nicht spielt, G5 bekommen. Die Zusatzregel besagt, dass das nicht geschieht, wenn er in der Halbserie zuvor mindestens vier Einsätze hatte ...

Zitat:
sorry, wenn ich das nun mal so direkt sage. Was für eine bescheuerte Frage
Da hast du im Grunde recht.
Ich habe halt nur mal deine Logik angewandt (also aus einer "Wenn A dann B"-Aussage "Wenn nicht A, dann nicht B" gefolgert).

Das Wort "bescheuert" (um deine Wortwahl aufzugreifen) passt in dem Fall also zu deiner Schlussfolgerung

Zitat:
So wie ich Werner Almesberger hab' bei einigen mail-Wechseln und in seinen Rundschreiben kennen gelernt, dürfte er kein Problem damit haben "Unzulänglichkeiten" die sich eingeschlichen haben, einzuräumen und richtig zu stellen - guter Mann halt
Da sind wir uns einig. Nur wird auch er hier keine Unzulänglichkeit erkennen, weil sie einfach nicht da ist ...

Nochmal: Es gibt Schwachstellen, ungenaue Formulieren usw. - und ich bin der Letzte, der nicht darauf hinweist bzw. da nicht zustimmt, wenn es so ist (auch das weiß der Werner ;-) ). Aber hier mag es "Verschönerungsbedarf" geben (bzw. gegeben haben, da die neue WO das ja obsolet macht), aber es ist keineswegs zu erkennen, dass das Geschriebene der Praxis widerspricht.
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