Zitat:
Zitat von Brett13
Mit Gesetzen zu Schusswaffen kenne ich mich nicht sonderlich aus. Ich würde allerdings drauf tippen, dass diejenigen, die legal Schusswaffen besitzen dürfen, diese in ihrem Haus geladen tragen dürfen.
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Der Waffenschein berechtigt zum Tragen der Waffe
in der Öffentlichkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen wird diese Berechtigung in sehr engen Grenzen erteilt. Der Waffenschein berechtigt nicht dazu, zu Hause mit einer geladenen Waffe herumzulaufen, falls der falsche Pizzabote klingen sollte.
Den großen Waffenschein kann man beantragen, wenn man glaubhaft versichern kann, dass man auch
außerhalb seiner Wohnung einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben ausgesetzt ist.
Ich sehe ja, welche Anträge bei uns reinkommen. Ich will nicht so weit gehen, zu sagen, dass es momentan einen "Run" auf den
kleinen Waffenschein gibt, aber die Anfragen sind doch deutlich höher als in den vergangenen Jahren.
Die Frage ist natürlich, was es mir im Ernstfall bringt, wenn ich eine Waffe besitze, die vom kleinen Waffenschein abgedeckt ist. Damit potenziere ich eher noch die Bedrohung, da ich mit den Waffen, die vom kleinen Waffenschein abgedeckt sind, niemanden so einfach wegpuste.