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AW: SBE und Jugendschutz?
Der Jugendschutz regelt an keiner Stelle, wie lange ein Kind oder ein Jugendlicher abends/nachts irgendwo sein darf. Es gibt hier kein Zeitlimit! (Ausnahme: Gaststätten, Discotheken, Konzerte etc).
Für fast alle Orte gilt: Die Eltern entscheiden, wie lange sich ihr Kind irgendwo aufhalten darf. Beim vorliegenden Fall greift alleine das Erziehungsrecht der Eltern. Sie dürften auch entscheiden, dass ihr Kind gleich in der Halle übernachtet, um am nächsten Morgen weiter TT zu spielen.
Von daher: Eigentlich kein Grund zur Aufregung.
PS: Es gibt auch sicherlich schlimmere Orte, an denen sich Jugendliche an Freitag Abenden aufhalten könnten, als Tischtennis-Hallen :-)
Geändert von Rockhard (20.11.2016 um 17:14 Uhr)
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