Zitat:
Zitat von JoKo
Sehr eigenwillige Interpretation: Es handelt sich bei meiner Kritik nicht um eine private Veranstaltung btw. einen verbandsinternen Wochenendkurs, sondern um eine offizielle Genehmigung durch den Landesverband, der dadurch diese Einsätze erst ermöglicht.
|
Es wurde ja schon geschrieben, dass es fürs JuSchG keine Rolle spielt ob eine Veranstaltung privat oder öffentlich ist. Solange der Junge das nicht berufsmäßig macht (das betraf z.B. die jugendlichen Fußballspieler diverser Profivereine) und es sich nicht um Gaststätten, Diskotheken und sonstigen jugendgefährdenden Einrichtungen handelt, ist es nicht durch JArbSchG oder JuSchG verboten.
Zitat:
Zitat von JoKo
Das Argumet der schlimmeren Orte ist erstens sowas von abgedroschen und trifft zweitens - schon gar für 12jährige - nicht zu, da sich in der Regel sehr gesellige Stunden anschließen.
|
Wenn diese sehr geselligen Stunden mit dem 12 jährigen in der Wirtschaft stattfinden würden, stände das auf einem anderen Blatt. Ist das denn der Fall?