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AW: SBE und Jugendschutz?
Zitat:
Zitat von mithardemb
Wenn diese sehr geselligen Stunden mit dem 12 jährigen in der Wirtschaft stattfinden würden, stände das auf einem anderen Blatt. Ist das denn der Fall?
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Neinnein- das ist meistens Schwarzgastronomie.
Was das JSchG betrifft, gilt dafür das, was für alle Gesetze gilt: Wo kein Kläger ist, da schaut kein Richter hin, und Übertreten und Grauzonen ausloten wird zum Kavaliersdelikt. Mit praktiziertem Jugendschutz mit Augenmaß hat der mehrleistungsorientierte Sport jedenfalls kaum noch etwas am Hut.
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Kindertraining, das sich an China orientiert, ist m.E. Kindesmissbrauch, auch wenn es von einer medaillengeilen Politik subventioniert wird.
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