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Zitat von Setz-It
Danke Dir. Es geht mir aber eher darum, zu klären, ob der Beschluss zulässig ist, nicht darum einen bestimmten Ball einzuklagen. Also ob er vielleicht wegen Widersprüchlichkeit zu ITTF-Regeln einfach zurückgenommen werden muss.
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Hast du denn eine oder mehrere Widersprüchlichkeiten zu den ITTF Regeln entdecken können? Oder meinst du die Beschlussfähigkeit des DTTB Bundestages, der sich aus den Vertretern der Landesverbände zusammensetzt?
Die ITTF verwendet den Plastikball für alle Weltmeisterschaften und ITTF Veranstaltungen. Für alle anderen Veranstaltungen (International, national etc.) stellt die ITTF es jedem Veranstalter oder nationalen Verband frei, die Art des Balls zu wählen, den sie verwenden möchte.
Wenn der DTTB Bundestag die Entscheidung trifft, ab dem 01.Juli 2019 für alle Ligen bundeseinheitlich den Plastikball einzuführen, dann wird das das Regelwerk der ITTF nicht berühren. Ob eine Anfechtung seitens des einen Landesverbandes zum Erfolg führen würde, kann ich nicht beurteilen, wage es aber zu bezweifeln.
Siehe hierzu:
http://ittf.com/ittf_handbook/ittf_hb.html, Index 2.03, in der die Form, Gewicht, Material und Farbe des Balls beschrieben wird
http://ittf.com/stories/pictures/Pla...lls_Q_A_v2.pdf, Seite 5
http://www.tischtennis.de/aktuelles/meldung/18948