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Zitat von Schlafmuetze
aber ok, das dient dazu, dass wir kein mannschaftssterben bekommen.
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Das war in der Tat ein Grund, einige Dinge jetzt liberaler zu regeln. In Zeiten rückgehender Vereins-, Mannschafts- und Spielerzahlen sind allzu strikte Regeln kontraproduktiv. Auch wenn es jetzt vielleicht einzelne Vereine geben wird, die die neuen Freiheiten "unmoralisch" ausnutzen werden, so werden sie viel mehr anderen Vereinen helfen, ihre Mannschaften leichter voll zu bekommen.
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Zitat von Schlafmuetze
verstanden habe ich, dass man es vereinfachen möchte. aber warum schreiben sie dann nicht einfach, dass man in den vorangegangenen zwei halbserien zwei, drei oder vier mal gespielt haben muss, um stammspieler zu bleiben. dann könnte man sich auch den passus für die damen wegen der schwangerschaft sparen.
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Das wurde nicht geschrieben, weil damit nicht das ausgedrückt wird, was gewollt ist. Es reicht eben nicht aus, in den zwei vergangenen Halbserien zweimal gespielt zu haben. Wer in der vorletzten und in der letzten Halbserie jeweils einmal gespielt hat, soll eben kein Stammspieler bleiben dürfen. Außerdem wurde deine Formulierung nicht gewählt, weil dann diejenigen mit mehr als vier Einsätzen in den beiden vergangenen Halbserien nicht Stammspieler bleiben dürften. Ich vermute, dass die Leute, die sich die Formulierungen ausgedacht haben, mit dieser Materie mehr Erfahrungen haben als du.
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Zitat von Schlafmuetze
aber so ist es doch einfach nur wieder kompliziert, was soll der mist mit dem antrag???
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Der Antrag muss gestellt werden, weil explizit kein Automatismus gewollt war. Wenn ein Stammspieler in einer Halbserie nicht auf die zwei Einsätze kommt, muss der Verein tätig werden und einen Antrag stellen. Dann erst wird in die Halbserie davor geschaut. Wenn kein Antrag gestellt wird, wird der Spieler Reservespieler, selbst wenn er noch eine Halbserie davor 20 mal gespielt hat. Im übrigen wird der Antrag mit der Schwangerschaft völlig unabhängig davon entschieden, wie oft die Spielerin in der Halbserie davor gespielt hat. In diesem Fall kommt es nur darauf an, dass eine ärztlich bescheinigte Schwangerschaft vorliegt.