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AW: Neue Wettspielordnung ab der Saison 2017/18
vielen dank für die klarstellungen.
es ist doch immer wieder sehr gut, wenn hier dann leute kommentare abgeben, die ganz offensichtlich bei den verhandlungen dabei waren, um einiges klarzustellen. kompromisse sind leider nie gut und immer als das kleinste gemeinsame übel zu akzeptieren, aber damit muss man leben. das ist auch ok.
wie muss man das mit dem antrag dann aber tatsächlich verstehen?
im regelwerk steht
"einem solchen antrag darf nur dann entsprochen werden ..."
kann die zuständige stelle den antrag auch ablehnen, obwohl die voraussetzungen vorliegen?
mal angenommen, es gibt einen spieler der das wirklich durchzieht, also ...
17/18 vr 2 einsätze, rr 0 einsätze + antrag, man verbleibt stammspieler
18/19 vr 2 einsätze, rr 0 einsätze + antrag, man verbleibt stammspieler
19/20 vr 2 einsätze, rr 0 einsätze + antrag
besteht jetzt die möglichkeit, dass die zuständige stelle einfach mal sagt "antrag abgelehnt" ==> reservespieler oder bedeutet dieses "darf" im antrag, dass bei antragstellung und vorliegen der voraussetzungen dem antrag immer entsprochen wird?
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