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AW: Neue Wettspielordnung ab der Saison 2017/18
13
Gemischter Spielbetrieb
13.1
Grundsatz
Bei allen offiziellen Veranstaltungen spielen männliche und weibliche Aktive – außer im gemischten Doppel – jeweils unter sich.
13.2
Abweichungen
Für
- weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben gemäß WO A 11.1 in ihrer untersten Gliederung gemäß WO A 1,
- alle nicht weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.3 dürfen die Verbände verbandseinheitliche Abweichungen vom Grundsatz beschließen.
Für
- weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.2A dürfen die Verbände abweichend vom Grundsatz für jede Altersgruppe eine der beiden folgenden Alternativen verbandseinheitlich festlegen:
a) Spielerinnen dürfen nur in weiblichen Mannschaften als Stamm- oder Reservespieler gemeldet und eingesetzt werden; in männlichen Mannschaften sind unabhängig davon eine Meldung und ein Einsatz als weiblicher Ergänzungsspieler (WES) zulässig.
b) Spielerinnen dürfen entweder in weiblichen oder männlichen Mannschaften als Stamm- oder Reservespieler gemeldet und eingesetzt werden. In den Mannschaften des jeweils anderen Geschlechts derselben Altersklasse sind zusätzlich eine Meldung und ein Einsatz als weiblicher Ergänzungsspieler (WES) zulässig.
Für beide Alternativen gelten folgende Regelungen:
- Die Anzahl solcher Spielerinnen ist pro Verein und pro Mannschaft nicht begrenzt.
- Die Meldung solcher Spielerinnen ist sowohl bei Damen- als auch bei Herrenmannschaften auf die unteren Spielklassen gemäß WO A 1 beschränkt. Der Einsatz solcher Spielerinnen in Herrenmannschaften und als weiblicher Ergänzungsspieler in Damenmannschaften ist auf die unteren Spielklassen gemäß WO A 1 beschränkt.
Abweichend davon dürfen die Verbände sowohl die vorgenannten
Regelungen zur Meldung als auch zum Einsatz solcher Spielerinnen verbandseinheitlich auf die unterste Gliederung gemäß WO A 1 beschränken.
- In allen Altersklassen der Altersgruppen Nachwuchs und Senioren ist die Meldung solcher Spielerinnen bei allen Veranstaltungen und in allen Spielklassen der Verbände und deren Gliederungen erlaubt. Ausgenommen hiervon sind alle Veranstaltungen und Spielklassen mit direkter Qualifikation für eine Bundesveranstaltung. Der Einsatz solcher Spielerinnen in männlichen Mannschaften und als weiblicher Ergänzungsspieler in weiblichen Mannschaften ist in allen Altersklassen der Altersgruppen Nachwuchs und Senioren bei Veranstaltungen und Spielklassen mit direkter Qualifikation für eine Bundesveranstaltung nicht erlaubt.
- Solche Spielerinnen erhalten in der Altersklasse, in der sie nicht als Stamm-
oder Reservespieler gemeldet sind, den Vermerk WES, der während einer Halbserie nicht geändert werden darf.
- Ein weiblicher Ergänzungsspieler muss in der betreffenden Mannschaftsmeldung entsprechend seiner Spielstärke (ohne Sperrvermerk) eingereiht werden.
Gemischte Mannschaften dürfen an Bundesveranstaltungen und an Veranstaltungen mit direkter Qualifikation für eine Bundesveranstaltung nicht teilnehmen.
13.3
Gemischte Spielklassen
Beim Start einer Mannschaft mit ausschließlich weiblichen Spielern in einer Spielklasse für Mannschaften mit männlichen Spielern handelt es sich um eine gemischte Spielklasse und nicht um einen gemischten Spielbetrieb.
Die Mitgliedsverbände dürfen verbandseinheitlich für jede Altersklasse gemischte Spielklassen zulassen.
Damit ihr auch wisst worüber ihr diskutiert.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???
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