Zitat:
Zitat von Fastest115
Protest muss man ja auch immer rechtzeitig einreichen. Sprich die Gegner hätten auch direkt am Anfang protestieren müssen und sagen: die war zu spät die darf nicht mitspielen...
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Wortlaut: "Nach Bekanntwerden des Protestgrundes"
Da man kaum erwarten kann, dass jemand bei einem Turnier alle Spieler überprüft, würde ich es als gültigen Zeitpunkt für einen Protest einschätzen, wenn eine Begegnung im Turnier feststeht (ausgelost wurde) und dann bemerkt wird, dass der Gegner zu einem vorangegangenen Spiel nicht angetreten ist.
Ist denn die Spielerin überhaupt zu einem Spiel nicht angetreten?