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Alt 28.11.2016, 18:37
Frank Schmidt Frank Schmidt ist offline
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AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften

Unter 19.1 heißt es in der WO in der Tat:

Zitat:
Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sind sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes bei der dafür zuständigen Stelle einzulegen.
Meiner Interpretation nach heißt das, man hätte gleich zu Beginn der Gruppenphase Protest einlegen müssen. Die Spielerin ist zu allen Spielen angetreten, wenn auch mit erheblicher Verspätung.

Wir reden hier von 4 Gruppenspielen und einer KO-Runde.

Sie kam über eine Stunde zu spät weil sie dachte, das Turnier fängt erst später an, aber ausschlaggebend ist meiner Meinung nach die Erlaubnis der Turnierleitung, dennoch mitspielen zu dürfen. Dass niemand gemerkt hat, wenn jemand eine Stunde zu spät ist, kann mir auch niemand erzählen - zumal in ihrer Gruppe auch weitere Spieler aus demselben Verein, der Protest eingelegt hat, gespielt haben.

Geändert von Frank Schmidt (28.11.2016 um 18:41 Uhr)
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