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Zitat von crycorner
Ganz allgemein gesprochen, darf man nach Bekanntwerden des Protestgrundes selbstverständlich Protest einlegen.
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Sofern die ITTR bei diesen KM als Grundlage dienten -was meist so ist und dann auch so in der Turnierausschreibung erwähnt wird -, ist es nun mal nicht so, dass Proteste selbstverständlich statthaft sind.
ITTR Teil B zu Protesten:
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3.3.4 Gegen eine Entscheidung des Oberschiedsrichters in Fragen der Turnier- oder Spielabwicklung, die in den Regeln oder Bestimmungen nicht fest umrissen sind, kann Protest bei der Turnierleitung eingelegt werden. Deren Entscheidung ist endgültig.
3.3.5 In einem Individualwettbewerb kann nur ein an dem betreffenden Spiel beteiligter Spieler, in einem Mannschaftswettbewerb nur der Kapitän einer an dem betreffenden Spiel beteiligten Mannschaft einen Protest einlegen.
3.3.5.1 Der Name des – spielenden oder nicht spielenden – Mannschaftskapitäns muss vorher dem Schiedsrichter benannt werden.
3.3.6 Eine Auslegungsfrage zu einer Regel oder Bestimmung, die sich aus der Entscheidung eines Oberschiedsrichters, oder eine Frage zur Turnier- oder Spielabwicklung, die sich aus der Entscheidung einer Turnierleitung ergibt, kann von dem protestberechtigten Spieler oder Kapitän über seinen zuständigen Nationalverband dem Regelkomitee der ITTF vorgelegt werden.
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EIn Protest eines Betreuers ist also schon mal bei einem Turnier gar nicht zulässig. Protestieren darf nur ein an einem Spiel beteiligter Spieler.
Sollte die Turnierleitung die Spielerin trotz Verspätung zugelassen haben, ist das eine endgültige Entscheidung, gegen die kein Prtest eingelegt werden kann.
Aber ohne die Turnierausschreibung genau zu kennen, bringt das hier alles nichts. Nur das was dort steht ist bindend. Das kennt hier aber niemand, oder doch?
Mag ja durchaus auch sein, dass dort geschrieben steht, dass gar Verspätungen zulässig sind, sofern sie den Turnierablauf nicht stören und die Turnierleitung zustimmt. Wird bezug auf die ITTR in der Turnierausschreibung genommen und deren Güligkeit für dieses Turnier bestätigt (Eigentlich üblich), muss man halt auch die oben von mir zitierten Regulierungen zu Protesten im Teil B Rechnung tragen und eben nicht nach Gutsherrenart vorgehen.
Hier mal zwei recht typische Sätze aus der Turnierauschreibung unserer KM:
Zitat:
Gespielt wird nach den Regeln der ITTF und des DTTB mit zusätzlichen Anordnungen des WTTV.
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Meldeschluss für alle Spielklassen ist Donnerstag, der 08.09.2016 23:59 Uhr.
Nachmeldungen werden am Spieltag bis 30 Minuten vor Spielbeginn entgegen genommen.
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Wenn eine Nachmeldung - was nun mal immer eine verspätete Meldung ist und auch immer von der Turnierleitung entgegengenommen wird - als korrekt bestätigt wird und eine nachgemeldete Spielerin zu ihren Spielen durch die Turnierleitung aufgerufen
wird und denen auch nachkommt, kann später nicht dagegen Protest eingelegt werden, denn die Enscheidung der Turnierleitung ist laut ITTR Teil B 3.3.4 endgültig.
Ich würde mal davon ausgehen, dass die Turnierausschreibungen im Saarland was diese beiden Punkte betrifft recht ähnlich sind.