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Zitat von Frank Schmidt
Mein persönliches Ziel wäre, dass der Kreis eine dritte Bronzemedaille vergibt und einen Verfügungsplatz für die Saarlandmeisterschaften zur Verfügung stellt - da qualifizieren sich nämlich die ersten drei. Immer unter der Voraussetzung, dass sie überhaupt nochmal ein Turnier spielen möchte, was nicht sicher ist.
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Mal abgesehen davon, dass eine dritte Bronzemedaille darauf hinweist, dass zwei schon vergeben sind und somit wohl die ersten vier (Gold, Silber und zwei mal Bronze) (und nicht die ersten drei) für die Saarlandmeisterschaften qualifiziert sind, dürfte dein Ziel daran scheitern, dass der Kreis nicht einfach jemanden zusätzlich zu den Saarlandmeisterschaften schicken kann. Mehr als eine Nachrückoption falls jemand von den Qualifizierten ausfällt oder falls es Freistellungen gab von denen jemand ausfällt, geht nicht.
Besser würde es aber dadurch nicht werden. Denn wenn das zugestanden wird, kann das bei den eben so nicht qualifizierten Mädchen (Betreuer, Eltern), die an den KM teilnahmen, verständlicher Weise dazu führen, dass sie sich verarscht fühlen, was dann bei Beschwerden über ein solches Vorgehen zu noch mehr Problemen führt.
Niermand muss die Regeln wie sie sind gut finden. Dran halten sollen und müssen sich aber alle. Eine Entscheidung, die getroffen wurde, obwohl es dafür keine Grundlage in einer der Regulierungen (Turnierausschreibung, ITTR, WO-DTTB Teil C und WO-STTB) für solch ein Turnier gibt, kann und darf nicht mit einer eben so regelunkonformen Entscheidung aus der Welt geschaffen werden.
Zitat:
Zitat von Frank Schmidt
Ich glaube eigentlich nicht, dass der Fall überhaupt durch die WO abgedeckt ist. Die Zulassung an sich ist laut WO wohl genauso unzulässig wie der zu späte Protest. Also so wie ich das nach mehrmaligem Lesen interpretieren würde, haben sowohl die Spielerin als auch die Turnierleitung als auch der Betreuer mit seinem Protest gegen die Wettspielordnung verstoßen.
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Aus meiner Sicht findet man in keiner dafür zuständigen WO irgendwas Gehaltvolles dazu. Der Teil C der DTTB-WO, ist die einzige WO, die dazu überhaupt was schreibt. Dort geht es aber nur um zu erfüllende Rahmenbedingungen, aber nicht um Details, die sich mit der Zulässigkeit einer Nachmeldung oder mit Protestfragen befassen. Das gilt auch für die STTB-WO.
Bindend ist das was in der Turnierausschreibung dazu zu finden ist. So eine Turnierausschreibung ist Pflicht. Was in ihr enthalten sein muss findest du in der DTTB-WO Teil C wie auch in der STTB-WO.
Die ITTR (Internationallen Tischtennis Regeln) sind eigentlich immer und überall gültig und bindend, es sei denn in der DTTB-WO sind Ausnahmen beschrieben und für binden erklärt worden. Davon gibt es nicht viele.
Die Proteste, die du meinst, beziehen sich nach meiner Vermutung auf den Mannschaftsspielbetrieb und nicht auf eine Individualmeisterschaft wie eine Kreismeisterschaft.
Wenn dir was daran gelegen ist den Fall mit den richtigen Grundlagen bewerten zu können, dann musst du mit der Turnierausschreibung anfangen.
Dort muss der Meldezeitraum, Meldeschluss und wenn vorgesehen auch die Nachmeldemöglichkeit beschrieben werden.
Das Mädchen noch mal zu fragen, wie es dann dazu gekommen ist, dass ihre Nachmeldung erst kein Problem war, dürfte dir sicher auch gelingen.
Bei wem hat sie sich nachgemeldet?
Wer hat es dann zugelassen?
Wenn das Personen der Turnierleitung waren, ist das erst mal gut.
Dann erfragst du einfach noch, wann genau sie sich nachgemeldet hat und wann genau ihr erstes Gruppenspiel aufgerufen wurde?
Lässt sich das mit der Nachmeldemöglichkeit, die in der Turnierausschreibung beschrieben steht in Einklang bringen, gut.
Dann fragst du wer genau den Protest eingelegt hat und wer genau entschieden hat, das Mädchen dann doch im Nachhinein zu disqualifizieren.
Hier weiter im Nebel zu stochern, bringt dich nicht weiter. Um das bewerten zu können, müssen die genannten Details und die Turnierausschreibung bekannt sein