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Zitat von Frank Schmidt
Der Jugendausschuss des STTB hat ein gewisses Kontingent zur freien Verfügung und der Kreis kann Anträge stellen, welche Spielerinnen dafür berücksichtigt werden sollen.
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Dann mag der Kreis einen Antrag stellen können, der aber erst mal vom Jugendausschuss des STTB durchgewunken werden muss, wenn ich das richtig verstehe. Was die Angelegenheit aber aus genannten Gründen nicht besser macht.
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Zitat von Frank Schmidt
Hier die Ausschreibung - vor der Nutzung von click-TT stand hier deutlich mehr drauf...
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Puh, da frage ich mich wer die KM genehmigt hat (Falls das wirklich die offizielle Ausschreibung ist und nicht nur ein verkürztes click-tt Dokument, dass vor einer Onlinemeldemöglichkeit gefügt wurde), denn die Ausschreibung ist selbst nach den Vorgaben der STTB-WO völlig unzureichend.
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10 Zusätzliche Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform
10.1 Allgemeine Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform
Zu jeder Veranstaltung in Turnierform muss eine Ausschreibung herausgegeben werden, aus der folgende Punkte ersichtlich sind:
1.01 Veranstalter, Ausrichter, Durchführer
1.02 Turnierbezeichnung
1.03 Turnierklassen und in ihnen auszutragende Konkurrenzen
1.04 Ort, Datum, Anfangszeiten für die einzelnen Konkurrenzen
1.05 Abgrenzung des Teilnehmerkreises (offen für ....)
1.06 Startberechtigung
1.07 Austragungssystem
1.08 Zahl der Gewinnsätze
1.09 Materialien
1.10 Zahl der Tische
1.11 Oberschiedsrichter
1.12 Schiedsgericht
1.13 Turnierleitung
1.14 Hinweis auf die TT-Regeln, die WO DTTB und WO STTB
1.15 Anschrift und Meldeschluss
1.16 Startgeld
1.17 Zeit und Ort der öffentlichen Auslosung
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Damit lässt sich jedenfalls der Fall des Mädchens nicht klären. Ich würde nun davon ausgehen, dass das Mädchen fristgerecht gemeldet wurde, da Nachmeldungen gar nicht statthaft waren und sie "lediglich" verspätet eintraf.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein 13-jähriges Mädchen auf blauen Dunst von Eltern oder einem anderen Betreuer zu den KM gefahren wird, ohne dass sie gemeldet war.