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Zitat von Noppenklopper
1. Der Spieler darf die Box nur mit Zustimmung des SR verlassen.
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Leider nicht ganz, hierfür benötigt er die
Zustimmung des Oberschiedsrichters (OSR).
Aus Schiedsrichtersicht ist dies garkein Problem. Der SR am Tisch ruft einfach den Oberschiedsrichter, der dann zu entscheiden hat

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Verlässt ein Spieler die Box mit Genehmigung des OSR, so ist er in der Regel von einem Offiziellen zu begleiten (SR-Assistent oder andere), der überwacht, dass er in dieser Zeit nicht betreut wird o.ä. Natürlich muss die "Überwachung" im vernünftigen Rahmen bleiben (er muss nicht bis in die Toilette mit hinein).
Verlässt er ohne Genehmigung des OSR die Box, so ist er - denke ich - beim ersten mal darauf aufmerksam zu machen, dass ein
zweites Verlassen der Box ohne Erlaubnis eine Disqualifikation nach sich ziehen kann. Begründen kann man dies mit Mißachtung einer Anweisung des OSR, also grob respektloses Verhalten gegenüber einem Offiziellen.
Als OSR würde ich einem Spieler bestimmt auch nicht nach jedem Satz genehmigen, zur Toilette zu gehen - insbesondere dann nicht, wenn er die zulässige Pausenzeit überschreitet. Wenn das einmalig pro Spiel vorkommt, mag es ja noch okay sein.
Zusätzliche Pausen darf der OSR auch nur bei
Verletzungen, die nicht vor Spielbeginn schon bestanden oder vernünftigerweise zu erwarten gewesen wären, erteilen. Eine schwache Blase bzw. Durchfall gehören für mich nicht zu solchen Verletzungen.
So hart es klingt, aber ich denke, diese Toilettenpause darf dem Spieler nicht wiederholt gewährt werden. Wenn er gesundheitlich (Durchfall...) nicht dazu in der Lage ist, ein Spiel durchzustehen, so kann er nicht antreten. Die häufigen Pausen stellen in meinen Augen einen deutlichen Nachteil für seinen Gegner dar.
Ich denke allerdings, dass es nicht Sinn der Sache sein kann, bei Bezirksmeisterschaften der Schüler U11 solch eine harte Regelung anzuwenden, insbesondere wenn es das erste Turnier für die "Kleinen" ist. Aber bei "höheren" Turnieren könnte ich mir solch ein Vorgehen durchaus gut vorstellen.