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Alt 16.12.2016, 16:25
Chris Kratzenstein Chris Kratzenstein ist offline
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AW: Neue Wettspielordnung ab der Saison 2017/18

Zitat:
Zitat von cdmz Beitrag anzeigen
Da wir das bei uns im Verband gerade zu klären versuchen:
Sind allgemein (also wenn die WO eben nicht explizit dagegen spricht) abweichende Regelungen der Verbände bzw. Regionen bis hinauf zur sechsthöchsten Spielklasse möglich oder nur bis zur siebthöchsten?
(Natürlich nur bei Punkten, an denen die WO überhaupt Abweichungen zulässt.)
Beispielsweise, was den Ab-/Aufstieg zwischen sechst- und siebthöchster Klasse betrifft?
Was möchtet Ihr denn da genau abweichend von der WO regeln? Dann könnte man dies beantworten. Eigentlich steht in der WO aber immer dran, wo man eine Wahlmöglichkeit hat und für welche Ebene:
- untere Spielklassen (7. höchste und abwärts)
- unterste Gliederung (je nach Verband Bezirk, Kreis ...)

Die WO sagt zu Auf- und Abstieg folgendes:

3.4.2 Abstieg
Aus der veröffentlichten Abstiegsregelung muss eindeutig hervorgehen,
- ab welchem Tabellenplatz eine Mannschaft absteigt,
- welche Tabellenplätze davon zur Teilnahme an Relegationsspielen zu dieser Spielklasse berechtigen.

3.4.3 Recht auf Spielklassenverbleib
Aus der veröffentlichten Auf- und Abstiegsregelung muss eindeutig hervorgehen, welche Tabellenplätze zum Verbleib in der betreffenden Spielklasse berechtigen.

3.4.4 Direktaufstieg
Grundsätzlich hat jeder Gruppensieger in der Altersgruppe Erwachsene das Recht auf den Direktauf-stieg in die nächsthöhere Spielklasse.
Aus der veröffentlichten Aufstiegsregelung muss eindeutig hervorgehen, welche weiteren Tabellen-plätze zum Direktaufstieg berechtigen.
Die Verbände dürfen innerhalb der unteren Spielklassen gemäß WO A 1 verbandseinheitlich eine Pflicht auf den Direktaufstieg vorschreiben.
__________________
Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???

Geändert von Chris Kratzenstein (16.12.2016 um 16:31 Uhr)
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