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AW: Mannschaftsmeldung
Es handelt sich generell um eine Kann-bestimmung ("die zuständigen Gremien sind berechtigt, ..."), und wie man hier schon lesen konnte, wird das in unterschiedlichen Bezirken unterschiedlich gehandhabt. Und selbst wenn in der Oberpfalz das Nachrücken umgesetzt wird, kann eine entsprechende Begründung des Vereins ausreichend sein, dass kein weiterer Stammspieler nachgezogen werden muss. Dritte werden im Normalfall weder in die Anträge der Vereine noch in die Entscheidungsbegründung Einsicht erhalten.
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