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Zitat von nevada
Wenn Du eine Ausschreibung nach VOL oder VOB machst und als einziges Wertungskriterium den Preis angibst, dann ist die Vergaberüge, bildlich gesprochen, bereits auf dem Weg, bevor Du das Leistungsverzeichnis veröffentlicht hast.
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Nevada, in der Bewertungsmatrix steht dann einiges drinnen, was den registrierten Anbietern im Leistungsverzeichnis ohnehin vorgegeben wurde. Die signifikantesten Unterschiede findest Du (je nach Detailgrad der Ausschreibung) dann schlussendlich im Preis. Und dann ist es leicht, die Entscheidung vor der Vergabekammer zu begründen, wenn die anderen Kriterien von den Anbietern erfüllt werden. Wir haben auch schon Projekte verloren, weil man sich für eine andere Technologie entschieden hat, aber da war die Ausschreibung auch sehr allgemein gehalten, ganz ohne Technologievorgabe, nur mit Zielmeßgrößen.
Das Problem bei beispielsweise mittelgroßen Projekten im Anlagebau ist es doch, dass die großen Unternehmen, die früher nur die ganzen Großprojekte angeboten hatten, sich nun auch um die mittelgroßen Projekte reissen und dann auch mal Mittelständler zum Deckungsbeitrag rauskicken.