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Zitat von crycorner
Nevada, in der Bewertungsmatrix steht dann einiges drinnen, was den registrierten Anbietern im Leistungsverzeichnis ohnehin vorgegeben wurde. Die signifikantesten Unterschiede findest Du (je nach Detailgrad der Ausschreibung) dann schlussendlich im Preis.
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Ja selbstverständlich. Das ist nur logisch. Wenn ich bei den Bürostühlen bleibe:
- Stoffbezug mind. 100.000 Scheuertouren (hier kann ich interpolieren)
- Stoffbezug schwer entflammbar nach Klasse xyz (hier nicht)
- RG-Wert mind. >40 (interpolierbar)
- Formschaum statt Schnittschaum (wird erfüllt oder nicht erfüllt)
- Preis (interpolierbar)
Wenn ich jetzt eine Ausschreibung habe, bei der zehn Kriterien entweder erfüllt werden oder nicht (d.h. ich kann nicht die einzelnen Punite interpolieren, weil es entweder nur erfüllt oder nicht erfüllt gibt), bleibt bei allen Anbietern, die alle erforderlichen Kriterien erfüllen, letztendlich als Unterscheidungskriterium nur der Preis. Vollkommen normal im Vergaberecht.
Wenn jemand den Deckungsbeitrag bietet, ist es sein Risiko. Manche machen dies, um einen Fuss in die Tür zu bekommen. Das kann aber die Vergabestelle nicht prüfen, da sie die internen Kalkulationen nicht kennen kann.
Damit jetzt aber auch genug zu diesem Thema.