Zitat:
Zitat von Fozzi
Dazu gehört aber mMn auch, dass man nicht ein Kollektiv bestraft, um Einzelne zu treffen, die sich nicht an Regeln halten. Wir sollten in der Lage sein, Regelverstöße zu bestrafen und nicht "potenielles" Fehlverhalten.
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Auf unser aller Zusammenleben hier in Europa bzw Deutschland bezogen gibt es ja immerhin einige Grundprinzipien was "Freiheiten" bzw "Bürgerrechte" und auch einzuhaltende Regeln bzw Gesetze betrifft.
Dass es nicht möglich ist, dafür zu sorgen, dass jeder der Bürgerrechte also Freiheiten genießt, auch alle geltenden Regeln bzw Gesetze einhält, ist ja nichts Neues. Dafür gibt es ja dann für angemessen befundene Bestrafungen. Damit Willkür von den Mächtigen möglichst weit ausgeschlossen werden kann gibt es die sogenannte Gewaltenteilung. Zudem ist auch geregelt, dass selbst die größten Arschgeigen, die unvorstellbar grausame Taten begehen auch noch Grundrechte genießen dürfen. In der Beziehung muss ich zwar für mich zugeben, dass es mir zwar gelingt es rationell zu erfassen, dass das gut und richtig ist, es aber immer wieder einzelne, für mich unbegreifliche Taten gibt, in denen bei mir die Vernunft auch durchaus mal aussetzen kann und mir Gedanken kommen, die ich hier besser nicht näher beschreibe.
Hier dreht sich augenblicklich fast alles um nordafrikanische Asylbewerber bzw Migranten. Bekannt ist, dass die Anzahl der nordafrikanischen Asylbewerber im Vergleich zur Gesamtheit der Asylbewerber recht klein ist. Dazu ist ebenfalls bekannt, dass deren Chance auf Asylbewilligung verschwindent gering ist. Dass Abschieben nun mal nicht so einfach ist, dürfte ebenfalls bekannt sein. Dass unter diesen nordafrikanischen Asylbewerbern leider auch Straftaten begehende Menschen dabei sind, ist auch bekannt und das leugnet auch niemand.
Wie hoch der Prozentsatz der straffällig Gewordenen auch immer sein mag, frage ich mich, ob es sein kann, dass ihretwegen geltende Grundprizipien außer Kraft gesetzt werden dürfen?
Es wird nicht möglich sein neue Gesetze zu schaffen, die nur diejenigen betreffen werden, denen man gern habhaft werden will. Es wird eine viel größere Anzahl an Menschen gegen, die dann als sogenannte Kollateralschäden bzeichnet werden müssen.
Dass solch neue Gesetze überhaupt dazu taugen etwas zu verbessern bzw sicherer zu machen, bezweifle ich. Es ist ja leider nicht mal möglich, dass der Staat dafür Sorge tragen kann, dass augenblicklich bestehende Regulierungen eingehalten werden. Was Asylbewerber allgemein betrifft, über deren Antrag noch nicht entschieden ist, gibt es Auflagen, die die Asylbewerber einzuhalten haben. Leider kann das Einhalten nicht gewährleistet werden.
Nimm diesen Amri, der 13 Menschen getötet hatte. Dem ist es nicht nur gelungen viele Identitäten zu haben, ohne das es den Behörden aufgefallen ist, der hat zumindest mit dem Wissen wenn nicht sogar mit der Hilfe des Verfassungsschutzes gegen diese Auflagen verstoßen.
Bei dem Typ wird auch ganz deutlich wie toll die sogenannte Dubliner Übereinkunft funktioniert. Zuständig wäre für diesen Typ Italien gewesen, wobei die nun geltende dritte Nachbesserung das Dublinabkommen reichlich verwässert hat und es keineswegs mehr so klar ist. Unsere Behörden scheinen nicht mal in Erwägung gezogen haben, dass der Typ schon in einem anderen europäischen Land nicht nur bekannt sondern auch erfasst war bzw wurde. Es gibt zwar seit dem Jahr 2000
EURODAC, aber diese Datenbank hat sich wohl leider zumindest für unsere Behörden als untauglich erwiesen.
Diskutieren kann man das alles bis zum Sanktnimmerleinstag, aber unsere Freiheit, unsere Rechte und auch unsere Sicherheit werden wir mit keinem neunen Gesetz im Alleingang besser gestalten können, wenn nicht mal dafür gesorgt werden kann, dass jetzt geltende Regulierungen eingehalten werden. Das kann nur auf europäischer Ebene funktionieren.