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AW: Holztausch fehlgeschlagen
1. Post reden bringt bei Maxibrief garnichts bzw wenig. Die versuchen ggf auch bei normalen Briefsendungen zu ermitteln und da taucht aber nur selten die Sendung auf.
(siehe PS)
2. Wenn ich es noch richtig im Kopf habe aus der Ausbildung:
Wenn nichts anderes vereinbart ist gilt lt BGB die Warenschuld als "Holschuld"
Das bedeutet, dass der Verkäufer die bei sich zur Abholung bereit halten muss und der Käufer den Transport organisieren muss und auch das Risko auf dem Transportweg bei Verlust oder Beschädigung trägt.
3. Das bedeutet für den aktuellen Fall dann: Wenn der Käufer zu dir sagt: Pack das in nen Maxibrief und schick es unversichert mit der Post und du machst das (freundlicherweise) für ihn so, dann ist das Risiko beim Käufer und er hat Pech gehabt wenn es weg oder defekt ist.
Bin aber kein Jurist. Nur Erinnerung aus der Kaufmännischen Ausbildung.
Hab mal kurz nachgeguckt: Müßte BGB §269 sein
PS: ich hoffe du hast das nicht am 31.12. in den BK geworfen bzw kurz danach...bei meinen Eltern vor der Tür zb haben die um Sylvester den BK "gesprengt". Hab zufällig den Kollegen der Post getroffen der dann den "verbrannten" Inhalt geborgen bzw entsorgt hat.
In so einem Fall könnte man ja zb Glück haben, dass das Holz unbeschädigt ist, aber der Brief mit Anschrift drumrum verbrannt und das Holz irgendwo sicher gestellt wurde und lagert und wenn man dann sagt: ich hab dass an dem Tag in den BK in der X Strasse geworfen,und die sagen: jau der hat gebrannt mal gucken ob da ein TT Holz über geblieben ist dass man nicht zuordnen konnte.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
Geändert von Fastest115 (25.01.2017 um 16:09 Uhr)
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