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Alt 25.01.2017, 17:43
05er 05er ist offline
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05er trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)05er trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)
AW: Holztausch fehlgeschlagen

Hab jetzt mal im BGB geguckt. Ein Tauschgeschäft wird ähnlich wie ein Kaufvertrag behandelt.

[QUOTE]Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.[QUOTE]

Die Fragen die hier interessant sind.

Wo ist der Erfüllungsort?
Wie wird es gewertet wird wenn der Versender den Versand nicht beweisen kann?
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