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Zitat von cdmz
Jein. Obwohl die Definition von "zurückziehen" jetzt eindeutig ist (7.1), lässt 7.4.2 den Verbänden offen, ob das dann nur zum Abstieg (zB in die nächsttiefere Klasse) oder zum kompletten Verfall führt.
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Das ist natürlich richtig. Mir ging es darum, dass die offiziellen Begriffe nun bundesweit einheitlich sind. Die Folgen natürlich nicht zwingend

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