Zur Info für alle, die die STTB E-Mails nicht erhalten:
Zitat:
Liebe Tischtennisfreunde,
aus aktuellem Anlass möchten wir euch über folgende Gebührenänderung informieren:
In der Satzung des STTB ist unter Punkt 17.8. die Verpflichtung der Vereine zur Teilnahme am außer-/ordentlichen Verbandstag festgehalten. Entsprechend wird in der Strafordnung unter Punkt 3.19 eine Gebühr für die Nichtteilnahme von Vereinsvertretern an Pflichtveranstaltungen erhoben.
Angelehnt an die aktuelle Rechtsprechung ist die Erhebung einer Gebühr in diesem Fall strittig.
Aus diesem Grund wird Punkt 3.19 der Strafordnung beim außerordentlichen Verbandstag am 30. Mai 2017 keine Anwendung finden.
Viele Grüße
Eure STTB-Geschäftsstelle
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