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Zitat von Dieterkuhn
ich glaub nicht das zählrichter so etwas darf.
wenn ich mich recht errinere, darf so etwas nur ein osr, und ich meine hier mal gelesen zu haben, das bei spielen, wo kein osr eingesetzt wird, die beiden mannschaftsührer zusammen als osr fungieren.
ich denke der einzige weg ist sofort protest einzulegen, und dann trotzdem zu spielen.
einfach nicht zu spielen bedeutet im zweifelsfall dann einfach ein geschenkter punkt für die andere mannschaft.
problem ist natürlich, das ein klassleiter keine handhabe hat, wenn er nur den protest vor sich liegen hat.
man bräuchte also beweise, aber die sind schwer zu bekommen.
mich würd mal interessieren ob so ein fall in der wo überhaupt berücksichtigt wurde???
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ok,
gehen wir mal davon das kein OSR da ist, da die spielklasse dies nicht erfordert. wenn beide MF zum OSR werden bezweifel ich, das diese sich einigen. wenn ich unter protest spiele dann hat der klassenleiter nur schriftliches vorliegen. was soll er den da entscheiden. ich zweifel mal daran, das der spielausgang (mein evtl. verlorenes einzel und gar das evtl verlorene spiel 7:9) dadurch revidiert werden.
wenn dies wirklich der fall ist und man einen spieler der sichtlich verbotenes material nicht belangen kann dann gute nacht!