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Zitat von fritc
Er hat nun die Möglichkeit den Schläger zu wechseln oder mit dem verbotenen weiterzuspielen. Dies wird er sich natürlich genau überlegen, denn jetzt trägt er (bzw. seine Mannschaft) das Risiko das gesamte Mannschaftsspiel aberkannt zu bekommen.
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Deine Idee hat nur leider einen kleinen Schönheitsfehler: wenn ein Spieler mit verbotenem Material antritt und sich weigert, Abhilfe zu schaffen, so ist er für das entsprechende Spiel zu disqualifizieren (nicht für den Mannschaftskampf). Insofern können im Nachhinein nur die Spiele des betreffenden Spielers verloren gewertet werden, nicht aber automatisch der ganze Mannschaftskampf.
Im TTVWH gibt es in den Ausführungsbestimmungen noch die Regelung, dass bei Protesten so lange weitergespielt werden muss, dass auch ohne Berücksichtigung der protest-"belasteten" Spiele eine Mannschaft den zum Sieg nötigen Punkt erringt bzw. bis alle Spiele gespielt wurden. Somit ist sichergestellt, dass - unabhängig von der Wertung der "Protest-Spiele" der Mannschaftskampf beendet wurde.