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Alt 01.06.2004, 12:06
Volkmar Volkmar ist offline
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AW: Wie reagieren bei verbotenem Material?

Zitat:
Zitat von Jancsi
"Der Spieler x spielte den nicht zugelassenen Belag y. Nachdem der Spieler meiner Aufforderung, den Belag zu wechseln, nicht nachkam, unternahm ich den Versuch, den Belag zu Beweiszwecken mit einer Kamera abzufotografieren. Der Spieler x sträubte sich jedoch gegen das Abfotografieren, um den verbotenen Belag weiterhin spielen zu können. Ich fordere Sie hiermit auf, mein Spiel gegen den Spieler x als gewonnen für mich zu werten, zumal am Spielort genügend Zeugen anwesend waren, die den verbotenen Belag von Spieler x zweifelsfrei identifizierten."

Spätestens nach solch einem Protest sollte ein guter Staffelleiter Maßnahmen gegen den Spieler x einleiten (wenn er auch das Spiel mangels Beweisen nicht als verloren für ihn wertet) und eventuell eben auch mal ein Besuch bei einem Spiel des betreffenden Vereins vornehmen (am besten ohne Vorankündigung und unmittelbar vor dem Spiel, so dass Spieler x nicht mehr umdisponieren kann . Einmal in der Saison sollte das von einem Staffelleiter nicht zu viel verlangt sein.
Allein schon diese Begründung enthält genug Anhaltspunkte, um Dir außerhalb des TT eins reinzuwürgen. Und gegenüber dem Staffelleiter taugt sie auch nichts.

1. Du unterstellst als Tatsache, dass ein Spieler mit einem verbotenen Belag spielt. Allenfalls kannst Du der Ansicht sein, dass der Belag, mit dem der Spieler gespielt hat, verboten oder besser nachbehandelt, also unzulässig, war.

2. Der Spieler ist nicht verpflichtet, seinen Belag bzw. seinen Schläger fotografieren zu lassen. Ergo kannst Du daraus auch keine Schlussfolgerung ziehen, dass der Belag verboten war.

3. Deine Zeugen sind nichts wert. Denn Deine Zeugen können lediglich bestätigen, dass der Spieler mit einem Belag gespielt hat, den Du oder ein anderer für verboten gehalten hast. Deine Zeugen erbringen keinen Beweis dafür, dass der Belag tatsächlich verboten oder unzulässig war.

4. Ein "normaler" Staffelleiter wird aufgrund dieser Stellungnahme dies tun: Nichts. Der wird sich nämlich nicht in eine Auseinandersetzung reinhängen, in der er am Ende der Dumme ist.

5. Stattdessen wird er Dich auf die Regeln verweisen und Dir empfehlen, im Rückspiel auf Kosten Deines Vereins einen geprüften OSR anzufordern. Und wenn der dann den Belag für zulässig hält, hast Du wieder mit Zitronen gehandelt.

Nicht falsch verstehen, bitte: Aber das Regelwerk bietet abseits von den Befugnissen des OSR praktisch keine Möglichkeit, da etwas zu machen.

Gruß, Volkmar
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