Einzelnen Beitrag anzeigen
  #17  
Alt 01.06.2004, 12:26
Benutzerbild von tstollen
tstollen tstollen ist offline
Schnitzelfreund
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 27.05.2003
Ort: Mainz
Alter: 59
Beiträge: 415
tstollen ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie reagieren bei verbotenem Material?

Zitat:
Zitat von Volkmar
Allein schon diese Begründung enthält genug Anhaltspunkte, um Dir außerhalb des TT eins reinzuwürgen. Und gegenüber dem Staffelleiter taugt sie auch nichts.

1. Du unterstellst als Tatsache, dass ein Spieler mit einem verbotenen Belag spielt. Allenfalls kannst Du der Ansicht sein, dass der Belag, mit dem der Spieler gespielt hat, verboten oder besser nachbehandelt, also unzulässig, war.

2. Der Spieler ist nicht verpflichtet, seinen Belag bzw. seinen Schläger fotografieren zu lassen. Ergo kannst Du daraus auch keine Schlussfolgerung ziehen, dass der Belag verboten war.

3. Deine Zeugen sind nichts wert. Denn Deine Zeugen können lediglich bestätigen, dass der Spieler mit einem Belag gespielt hat, den Du oder ein anderer für verboten gehalten hast. Deine Zeugen erbringen keinen Beweis dafür, dass der Belag tatsächlich verboten oder unzulässig war.

4. Ein "normaler" Staffelleiter wird aufgrund dieser Stellungnahme dies tun: Nichts. Der wird sich nämlich nicht in eine Auseinandersetzung reinhängen, in der er am Ende der Dumme ist.

5. Stattdessen wird er Dich auf die Regeln verweisen und Dir empfehlen, im Rückspiel auf Kosten Deines Vereins einen geprüften OSR anzufordern. Und wenn der dann den Belag für zulässig hält, hast Du wieder mit Zitronen gehandelt.

Nicht falsch verstehen, bitte: Aber das Regelwerk bietet abseits von den Befugnissen des OSR praktisch keine Möglichkeit, da etwas zu machen.

Gruß, Volkmar
Endlich mal eine klare Juristenaussage.
Mit Zitat antworten