Zitat:
Zitat von Spinninator
Die Heimmannschaft lt. Spielpaarung.
A ist Ausrichter und wenn "gastgebend" in diesem Sinne ausgelegt wird, stellt A die Bälle für alle laufenden Partieen. Die andere Variante am Beispiel:
Es kommt zu folgenden Partieen:
A vs. B und C vs. D
laut Spielbericht ist für mich (das Regelwerl versuche ich ja in Erfahrung zu bringen) A in der einen Partie und C in der anderen Partie der Gastgeber i.S.v. Heimmannschaft. Bestimmen diese die Ballwahl - wie im Meisterschaftsbetrieb (da aber immer gleichzusetzen mit Ausrichter) kann es zu unterschiedlichen Ballwahlen kommen. In einer möglichen zweiten Runde:
B vs. C und D vs. A
Hätte A als Ausrichter dann gar nichts mit der Ballwahl zu tun. Es klingt abwegig weil nicht praktikabel, aber interessieren würde mich schon ob es Auslegungssache oder irgendwo in der WO eindeutiger wenn nicht sogae legaldefiniert ist.
Das ganze mal losgelöst der anstehenden Spiele betrachtet, bevor Kleve wieder Angstvermutungen anstellt. 
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Wir hatten eine ähnliche Fragestellung beim TTC Windberg in der Aufstiegssaison vor 1 Jahr dort waren wir ausrichter
Dein Erster Ansatz ist richtig normalerweise ist das auch Richtig da das Heimteam nicht nur Heimteam sondern auch zeitgleich Gastgeber. Im Volksmund heißt es immer das Heimteam stellt die Materialen es ist auch richtig beim normalen Meisterschaftskampf da du ja dann in deiner Halle Spielst und somit auch Gastgebend bist bei der Relegation ist das nicht so dort stellt ja ein anderes Team ihre Halle zu Verfügung was bedeutet das sie Gastgeber sind. Die Wo unterscheidet 3 verschiedene: Den Ausrichter (im normalen Spieltag auch das Heimteam ) Das Heimteam und das Auswärtsteam. Wir hatten eine ähnliche Fragestellung beim TTC Windberg in der Aufstiegssaison vor 1 Jahr dort waren wir ausrichter
Durchführung von Meisterschaftsspielen
6.1
Für die Durchführung von Mannschaftskämpfen ist der jeweilige Gastgeber verantwortlich.
Stehen keine neutralen Schiedsrichter zur Verfügung, so sind diese von beiden Mannschaften
abwechselnd zu stellen.
Jede Mannschaft hat vor dem Kampf einen verantwortlichen Mannschaftsführer zu benennen,
der allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist. Er braucht nicht zu den beteiligten
Spielern zu gehören.
6.2 Die Mannschaftskämpfe sind in nachstehend aufgeführter Form durchzuführen:
Aufstellung beider Mannschaften vor dem Spiel in Sportkleidung
Begrüßung und Bekanntgabe der Mannschaftsaufstellungen durch den Gastgeber
Aufstellung beider Mannschaften nach dem Spiel in Sportbekleidung
Bekanntgabe des Spielergebnisses durch den Gastgeber und Verabschiedung
Ein Mannschaftskampf beginnt mit der Begrüßung und endet mit der Verabschiedung, jeweils
durch den Gastgeber. Innerhalb dieses Zeitraumes gelten die Strafbestimmungen gemäß A 17.1 j
(einheitliche Trikots) und A 17.1 k (Spielfeldabgrenzungen und Zählgeräte) uneingeschränkt.
In click‐TT sind Spielbeginn und Spielende der Beginn und das Ende des Mannschaftskampfes im
Sinne dieser Bestimmung.
6.3 Bei allen Mannschaftskämpfen im WTTV ist die genehmigte Mannschaftsmeldung dem gegne‐
rischen Mannschaftsführer unaufgefordert in Papier‐**oder digitaler Form (click‐TT) vorzulegen.
Liegt die genehmigte Mannschaftsmeldung nicht vor, so ist ein entsprechender Vermerk auf
dem Spielbericht anzubringen.
Außer den allgemeinen Kontrollen vor dem Spiel durch die Mannschaftsführer muss zusätzlich
vor dem Beginn eines Doppels oder Einzelspieles die Identität der Beteiligten überprüft werden.
Für die Durchführung dieser Anordnung sind beide Mannschaften gleichermaßen verant‐
wortlich.