Zitat:
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Zitat von OSR
Zeugen bringen ebenfalls nichts, denn dann steht Aussage gegen Aussage > In dubio pro reo.
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Das ist nicht ganz richtig. Wenn ich Zeugen habe, steht eben nicht mehr Aussage gegen Aussage. Folglich auch kein "Im Zweifel für den Angeklagten".
Tatsächlich ist das jedoch sehr problematisch. Deswegen: Weiterspielen unter Protest. Und wenn das mehrmals passiert, wird sich ein Staffelleiter schon denken können, wer Recht hat(te).