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Alt 02.06.2004, 12:30
Volkmar Volkmar ist offline
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AW: Wie reagieren bei verbotenem Material?

Zitat:
Zitat von Noppenklopper
Das ist nicht ganz richtig. Wenn ich Zeugen habe, steht eben nicht mehr Aussage gegen Aussage. Folglich auch kein "Im Zweifel für den Angeklagten".
Tatsächlich ist das jedoch sehr problematisch. Deswegen: Weiterspielen unter Protest. Und wenn das mehrmals passiert, wird sich ein Staffelleiter schon denken können, wer Recht hat(te).
Ich habe das vorhin schon mal erläutert. Es geht nicht um Aussage gegen Aussage, sondern um das, was die Zeugen überhaupt aussagen können. Und das ist nur dies:

"Der Spieler X hat mit einem Belag mit folgender Bezeichnung gespielt, dessen Oberfläche so und so aussah. Meiner Meinung nach war dieser Belag entweder nicht zugelassen oder nachbehandelt, also nicht erlaubt".

Irgendein Zeuge kann aber nicht bezeugen, dass der Belag tatsächlich nicht zugelassen war, denn eine solche Aussage kann weder ein Zeuge treffen noch der Spieler, der den Belag beanstandet hat. Die Meinung, ob ein Belag zulässig ist oder nicht, ist irrelevant.

Deshalb kann der Staffelleiter, wenn er denn überhaupt was macht, allenfalls alle Beteiligten um sich versammeln, auffordern, den inkriminierten Schläger mitzubringen - wobei überhaupt fraglich ist, ob er das überhaupt darf bzw. ob der Spieler das muss, denn die Begutachtung von Schlägern gehört eigentlich in den Kompetenzbereich eines OSR - und dann die Zeugen fragen, ob das der Belag war, mit dem gespielt wurde. Dann sagen die ja, und geändert hat sich nichts. Denn dann muss immer noch eine Entscheidung getroffen werden über die Zulässigkeit. Das kann aber der Staffelleiter auch nicht, sondern allenfalls die Materialkommission beim DTTB bzw. der ITTF.

Und auch wenn das zig-Mal passiert, und der Staffelleiter sich was denken kann: Er darf sich nichts denken, sondern es muss nachgewiesen werden und der Nachweis ist - von offensichtlichen Fällen abgesehen - schwierig zu führen.

Gruß, Volkmar
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