Moin.
Ernstgemeinte

Frage.
Gilt Strafe für Nichtantreten auch, wenn man die Reli (nach zuvor erfolgter Zusage, dass man teilnimmt) noch absagt?
Finde dazu nichts in der Gebührenordnung des TTVN.
Nach meinem "Rechtsempfinden" dürfte das aber nix kosten, oder?
Was sagen die Experten?