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AW: Zulassung - Verbot von Belägen
Der Palio CK531a ist als glatte Version nicht erlaubt (Mitteilung DTTB), jeder der damit in der folgenden Runde spielt, muss mit Unannehmlichkeiten rechnen. Siehe auch Thread: Palio Blue Edition...
Verzeiht, wenn ich hier mal eine Zwischenfrage stelle, die nichts mit dem Palio zu tun hat: Auf der DTTB-Seite steht unter Material u.a. folgendes:
Grundsätze
[...]Hinweis:
Dunkler Schwamm (z.B. schwarz, blau, braun, grün, violett, rot) sollte nicht unter rot durchscheinenden Belägen (Achtung: Die meisten roten Beläge sind durchscheinend!) verwendet werden. Auch wenn Beläge in dieser Liste ohne Hinweis auf Schwamm aufgeführt werden, ist die Internationale Regel 2.4.3 (TT-Regeln A 4.3) zu beachten. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers, einen Schlägerbelag zu benutzen, der tatsächlich leuchtend rot wirkt. Dunkler Schwamm unter einem durchleuchtenden Belag kann den ganzen Belag unzulässig machen.
Jetzt habe ich einen Carbo Sound, der hat einen grauen Schwamm und der Belag fiel mir gleich als recht dunkelrot auf.
Wieso liegt das jetzt in der Verantwortung des Spielers? Finde ich ganz schön übel, denn schliesslich kann ich ja nichts dafür, welchen Schwamm mir die Firma drunter pappt. Findet den Belag jetzt ein OSR zu dunkel, steh ich da, oder was?
Was sollen solche Regeln???
Gruß
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Wer die Suche benutzt, ist nur zu faul einen neuen Thread zu eröffnen.
Tibhar Aurus/Avalox J-Power/Andro Hexer Duro
Geändert von Bow (02.06.2004 um 21:33 Uhr)
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