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AW: Herren Bezirksoberliga Gr. 1 2017/18
Nach Wettspielordnung dürften die Relegationszweiten im Bezirk nur aufsteigen, wenn eine Unterbesetzung (H 3.1.3) vorliegt. Diese ist aber erst nach der Vereinsmeldung am 10.6. erkennbar. Nach meinem Regelverständnis ist das keine korrekte Vorgehensweise des HTTV.
Ansonsten hätte der HTTV auch schon Seligenstadt aufsteigen lassen können. Auch wenn dies eine Überbesetzung in der Verbandsliga zur Folge hätte. Anscheinend werden Verbandsliga und Bezirksoberliga nicht gleich behandelt.
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