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Alt 03.06.2004, 13:52
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Bow Bow ist offline
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AW: Zulassung - Verbot von Belägen

Zitat:
Zitat von Noppenklopper
Du kannst aber etwas dafür, welchen Belag du dir kaufst.
Bei der Regel geht es darum, dass der Gegner erkennen soll, mit welchem Belag du gespielt hast. Wenn ein Spieler schnell den Schläger dreht, könnte die Unterscheidung dunkelrot-schwarz u. U. nicht möglich sein.
Naja, warum der Belag nicht zu dunkel sein sollte, ist mir schon klar.
Aber: Wieso kann ich was dafür, wenn ich mir einen Belag kaufe, der in der offiziellen ITTF-Liste zugelassen ist? Zudem habe ich, wie viele andere ihre Beläge auch, den Belag ungesehen gekauft, d.h. bestellt.
Naja, bis jetzt wurde ja niemand deswegen damit meines Wissens nach disqualifiziert.
Es ging mir nur darum, warum die Verantwortung auf die Spieler abgewälzt wird und warum dieser Faktor nicht gleich Eingang in das Zulassungsverfahren findet.
Gruß
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