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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Und wenn man mehrere Jahre nicht gespielt hat? Also Spielberechtigung ist ja eigentlich noch vorhanden, man ist aber nicht mehr in der Meldung aufgeführt. Wenn man dann wieder spielen will, kann man ja für den gleichen Verein oder (auch außerhalb der Frist) mit Wechsel zu einem neuen Verein wieder starten.
Beim gleichen Verein wäre es ein Wiederaufleben, das muss wie eine Ersterteilung gehandhabt werden. Bei Ersterteilung kann ich Stammspieler werden.
Beim anderen Verein mit Wechsel wiederum hätte man vorher keine Spiele gemacht und könnte kein Stammspieler werden.
Ist das so korrekt, oder habe ich nen Denkfehler?
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