Zitat:
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Zitat von Ued
@ BOW:
Ich habe schon lange nicht mehr gepostet, aber bei dir mit deiner Null-Ahnung muss ich wohl mal wieder.
Gruß Üd
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Netter Tonfall....
Wenn du genau aufgepasst hättest, wäre dir aufgefallen, dass der Thread hier nicht der Palio-Thread ist, sondern hier allgemein über die Zulassung bzw. das Verbot von Belägen diskutiert werden kann/soll.
Bow weiß mit Sicherheit, was es mit dem Palio BE auf sich hat.
Nun hatte er einfach mal ne ganz andere Frage zu seiner "Farbproblematik", was ja wundervoll in diesen Thread passt.
Also nicht gleich die Leute blöd anmachen!
Gruß, Uli
P.S. Hier ein Zitat aus Bows erstem Posting zu dem Thema:
Zitat:
Verzeiht, wenn ich hier mal eine Zwischenfrage stelle, die nichts mit dem Palio zu tun hat: Auf der DTTB-Seite steht unter Material u.a. folgendes:
Grundsätze
[...]Hinweis:
Dunkler Schwamm (z.B. schwarz, blau, braun, grün, violett, rot) sollte nicht unter rot durchscheinenden Belägen (Achtung: Die meisten roten Beläge sind durchscheinend!) verwendet werden. Auch wenn Beläge in dieser Liste ohne Hinweis auf Schwamm aufgeführt werden, ist die Internationale Regel 2.4.3 (TT-Regeln A 4.3) zu beachten. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers, einen Schlägerbelag zu benutzen, der tatsächlich leuchtend rot wirkt. Dunkler Schwamm unter einem durchleuchtenden Belag kann den ganzen Belag unzulässig machen.
Jetzt habe ich einen Carbo Sound, der hat einen grauen Schwamm und der Belag fiel mir gleich als recht dunkelrot auf.
Wieso liegt das jetzt in der Verantwortung des Spielers? Finde ich ganz schön übel, denn schliesslich kann ich ja nichts dafür, welchen Schwamm mir die Firma drunter pappt. Findet den Belag jetzt ein OSR zu dunkel, steh ich da, oder was?
Was sollen solche Regeln???
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