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AW: Herren Bezirksklasse Gruppe 3, Saison 2017/2018
Zunächst mal vielen Dank für Deine Mühe.
Das meiste stand ja schon drin.
Ich habe auf Seite 2 den Punkt 3 umformuliert und Punkt 4 neu aufgenommen.
Im Entwurf sieht die 2. Seite dann so aus:
Freiwilliger Abstieg / Verzicht auf den Aufstieg
1. Ein freiwilliger Abstieg von der Landesliga (LL) in die Bezirksliga (BL) ist möglich, danach auch ein weiterer Abstieg gemäß Ziffer 2. Die vorgenannten Regelungen halten zwei Plätze bei den Herren vor.
Hierfür gelten folgende Vorschriften:
a) Der Rückzug aus der LL und der Wunsch nach einem freiwilligen Abstieg dieser Mannschaften in die BL sind bis zum 30.04.2018 gleichzeitig beim zuständigen Spielleiter des WTTV und dem Bezirkssportwart anzuzeigen.
b) Bei mehr als zwei freiwilligen Abstiegen entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der betreffenden Mitteilungen. Der dritte und mögliche weitere Bewerber kommen nur dann zum Zuge, wenn diese Mannschaft ihren freiwilligen Abstieg bis zum 05.06.2018 (Schlusstermin für die Auffüllung der Spielklassen) widerruft.
c) Wenn einer oder beide der für den freiwilligen Abstieg vorgehaltenen Plätze in der BL mangels Nachfrage frei bleiben, fallen sie am 05.06.2018 den vorhandenen Anwärtern auf Bezirksebene zu.
d) Die unter a) bis c) genannten Regelungen gelten nicht für Mannschaften, die vor dem Ende der Spielzeit zurückgezogen oder gestrichen wurden.
2. Ein Aufstiegsverzicht zur BL oder ein freiwilliger Abstieg von der BL in die Bezirksklasse (BK) ist nur dann mög-lich, wenn dadurch frei werdende Plätze durch Mannschaften eingenommen werden, die die Anwartschaft auf einen Platz in der BL besitzen.
Ein freiwilliger Abstieg mit dem Ziel Kreisliga oder tiefer bedarf des Einvernehmens mit dem betroffenen Kreis.
3. Ein Aufstiegsverzicht zur LL muss dem Bezirkssportwart bis spätestens 31.05.2018 angezeigt werden. Ein Verzicht nach diesem Termin hat die Streichung der Mannschaft zur Folge, es sei denn, dass der freie Platz in der LL durch einen weiteren Anwärter des Bezirkes eingenommen werden kann.
4. Die Kreise erhalten das Recht bis zum 05.06.2018 (Schlusstermin für die Auffüllung der Spielklassen) einen anderen Aufsteiger zu benennen falls es zu Aufstiegsverzichten von Direktaufsteigern kommen sollte.
Nichtantreten bei Entscheidungsspielen
Eine Mannschaft scheidet aus einer möglichen bzw. bereits erworbenen Anwartschaft aus, wenn sie zu einem Spiel der Entscheidungsrunde am 05./06.05.2018 bzw. 12./13.05.2018 nicht antritt oder ihren Teilnahmeverzicht vorab bekanntgibt. Kein Spiel dieser Mannschaft wird für die Berechnung der Tabelle des jeweiligen Wochenendes berücksichtigt.
Ausrichter der Spiele am 12./13.05.2018
Die Spiele werden jeweils bei dem Verein, der sich zuerst dafür bewirbt, zur Austragung angesetzt.
Weitere Entscheidungsspiele
Über die Ansetzung weiterer Entscheidungsspiele entscheidet der Sportausschuss kurzfristig, sofern erkennbar ist, dass die Zahl der Anwärter für einen Aufstieg in die Bezirksliga bzw. Bezirksklasse möglicherweise nicht ausreicht.
Diese Spiele würden dann am 19.05.2018 angesetzt werden und finden im K.-o.-System statt. Bei einer Bewer-bung von mehr als 6 Mannschaften müssten diese in 2-3 ausgelosten Gruppen ausgetragen werden. Für diesen Fall würden dann am 20.05.2018 noch Platzierungsspiele stattfinden.
Für eine frühzeitige Planung werden die Tabellenelften der Bezirksliga, die Tabellendritten und -elften der Be-zirksklassen gebeten, den Wunsch an einer Teilnahme an diesen vorsorglichen Entscheidungsspielen dem Bezirkssportwart bis zum 06.05.2018 mitzuteilen. Die Kreise teilen ihren Wunschkandidaten mit der Meldung ihrer Kreisqualifikanten dem Bezirkssportwart mit.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß.
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