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Alt 29.06.2017, 08:09
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Rieslingrübe Rieslingrübe ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Hansi Blocker Beitrag anzeigen

Da hast du ja Glück gehabt....

Schlussendlich steht leider fest, dass ich mit meinen beiden jüngsten Internetkäufen nicht nur kein Glück, sondern sogar ausgesprochenes Pech hatte:

Zuerst das im Mai gelieferte, stark angebrochene und zurückgeschickte Johansson-Holz mit roten Originalbelägen.

Und nun das neuwertige und ungespielte Johansson mit den grünen Belägen:
Dies wurde vom Verkäufer in Stockholm zwar vorbildlich und zügig am 4. Juni per int. Einschreibe-Maxibrief auf die Reise geschickt und landete bereits am 6. Juni auf dem Frankfurter Flughafen - ist dort aber im Frachtzentrum verloren gegangen. Ein int. Nachforschungsantrag verlief im Sande.

Bemerkenswert auch, dass die zuständigen Post-Mitarbeiter im Importzentrum Frankfurt höchst stümperhaft vorgegangen sind und die Sendung nicht nur falsch sortiert und verschlampt haben, sondern zudem in der Online-Sendungsverfolgung bis heute eine nicht zutreffende Statusmeldung steht:

https://www.deutschepost.de/sendung/...eryResult.html
Sendungsnummer: RR733709043SE

"Die Sendung ist in Vorbereitung für die Verzollung"
ist völliger Blödsinn, denn Paket- und Briefsendungen aus EU-Ländern werden bekanntlich der Zollabfertigung überhaupt nicht vorgelegt (auch nicht in seltenen Ausnahmefällen zur Stichprobe).

Der Verkäufer in Schweden bekommt von der Post Schadensersatz übrigens lediglich in Höhe von 35 Euro plus seine Versandkosten von 17 Euro erstattet. Höher ist ein int. Standard-Einschreibebrief gemäß Weltpostvertrag nicht versichert. (Kulanterweise hat er mir den vollen Kaufpreis zurückgezahlt, also ein herbes Verlustgeschäft für ihn.)

Was man aus der Geschichte immerhin lernen kann:

Internetkäufe im Ausland immer ausreichend versichern und bei 'wertvolleren Waren' im Zweifel einen Aufpreis fürs passende Porto zahlen. Denn viele Versandvarianten decken selbst in Kombination mit einer Sendungsverfolgungsnummer und einem Einlieferungsbeleg häufig nicht den vollen Kaufpreis oder Wiederbeschaffungswert ab....

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Alle Wege münden in schwarze Verwesung.... .. (Georg Trakl)

Geändert von Rieslingrübe (29.06.2017 um 18:32 Uhr)
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