Zitat:
Zitat von NurVorhand
Wo es Regeln gibt, gibt es auch Wege diese zu Umgehen. Zumindest wenn man gewillt ist und im Vorfeld dran denkt.
Bei der Erbschaftsteuer kann man bis zu gewissen Beträgen tricksen indem man den Freibetrag (alle 10 Jahre neu) im Vorfeld ausreizt ...
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Was ist daran auszusetzen??? Soll ich jetzt anfangen, bei meinem 11jährigen zu dokumentieren, wieviel Taschengeld er bekommt, weil das irgendwann mal auf den Freibetrag angerechnet werden soll?
Du kannnst sicher darüber diskutieren, ob 10 Jahre angemessen sind oder nicht, aber die pure Existenz eines Freibetrages und der dazugehörigen Frist als Ausnutzen hinzustellen, geht an der Sache vorbei.