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Zitat von Hig
Sorry, du hast natürlich Recht: Entschuldigung !
Ich habe vor meiner Aussage die dazu vom TTTV gemachten Ergänzungen gelesen.
In Thüringen, womöglich auch in anderen Verbänden, ist das so geregelt.
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Falls der TTTV oder ein anderer Verband solche Ergänzungen beschlossen haben sollte, wäre er dazu nicht befugt gewesen, und diese Ergänzungen wären demnach hinfällig, weil sie eine Verschärfung der WO bedeuten würden.
Die Regelungen zum Ersatzspielen sind in WO I 4.1 bis 4.4 festgeschrieben, und dort steht nirgends ein Satz, nach dem die Verbände entgegengesetzte Regelungen dazu erlassen dürfen. Also dürfen sie das an diesen Stellen nicht.
Wenn sie es doch tun, gilt WO A 1: "Steht eine Regelung eines Verbandes oder der Bundesspielordnung (BSO) zu den Bestimmungen der WO im Widerspruch, so wird sie durch die Bestimmungen der WO aufgehoben."