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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Analogtermin in der Vorrunde wäre der 1.7.
Wenn man vorher genehmigt, so hat man eben das Problem, dass man genehmigt hat bevor die neue Halbrunde offiziell beginnt. Das ist nun einmal der 1. Januar. Normalerweise hat das keine Auswirkung.
Zum Nichtantreten. Da kannst Du natürlich als antretende Mannschaft eintragen wen Du willst. Ganz einfach deshalb weil Dir niemand nachweisen kann, dass dieser Spieler nicht an diesem Tag in der Halle gewesen wäre und an den Tisch gegangen wäre. Es ist ja niemand da der dies prüfen kann. Auch der Spieler mit gebrochenem Bein hätte sich ja an den Tisch stellen können. Und der Amerika Urlauber wäre dann eben einen Tag später geflogen usw.
Wo kein Kläger da kein Richter. Und dem Angeklagten muss der Verstoß nachgewiesen werden. Wenn das nicht möglich ist, dann passiert nichts.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???
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