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AW: Holzbruch ohne ,,Fremdeinwirkung" bzw. Kantentreffer ...
Zitat:
Zitat von Fastest115
4. Bei so Sachen wie Internetkauf oder kleinen Shops oder die die eher andere Marken "gerne" verkaufen kannste Probleme kriegen. Denn dann musste evtl nachweisen, dass es ein Produktfehler war und nicht etwa irgendwie anders gebrochen ist (weil du dich drauf gesetzt hast oder den Griff vor Wut abgebrochen oder ähnliches.
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Das kommt an wann das Holz gekauft wurde und bei wem. Beim Kauf über Internet muss der Käufer den Produktionsfehler in den ersten 6 Monaten nach Kauf nicht nachweisen. Erst 6 Monate nach Kauf liegt die Beweislast beim Kunden.
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