4.2.1 Die Durchführung aller Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 und A 11.2 untersteht dem jeweils zuständigen Kreis oder Bezirk bzw. dem WTTV.
4.2.2 Kreismeisterschaften
Die Kreismeisterschaften werden alljährlich ausgetragen. Unter Hinweis auf
WO A 9 ist ein anderer als der im Rahmenterminplan ausgewiesene Termin zulässig.
Startberechtigt sind alle Verbandsangehörigen, deren Stammverein dem betreffenden Kreis angehört, die fristgemäß gemeldet werden und deren Spielberechtigung für die Saison gilt, der die Veranstaltung zugeordnet ist. Sofern keine Freistellung erfolgt, müssen sich Spieler
bei den Kreismeisterschaften für die Teilnahme an den Bezirksmeisterschaften qualifizieren.
Falls die Kreismeisterschaften nicht durchgeführt werden, ist nur der zuständige Bezirk berechtigt, Spieler aus diesem Kreis für die Bezirksmeisterschaften nach eigenem Ermessen zu
benennen.
http://www.wttv.de/images/Onlinereda...2017_07_01.pdf